AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln den geschäftlichen Rahmen für Anfragen, Angebote und Kooperationen im Zusammenhang mit Noctaire-Parfümsprühautomaten, soweit nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart wird.
Stand: 11. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für geschäftliche Beziehungen zwischen Noctaire, Umut Tuncel, Am Anger 2, 85598 Baldham, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie richten sich insbesondere an Standortbetreiber, Vertriebspartner, gewerbliche Kunden und Kooperationspartner.
Für Verbraucher gelten diese AGB nur, soweit sie ausdrücklich einbezogen werden und zwingende verbraucherschützende Vorschriften nicht entgegenstehen. Vorrang haben immer individuelle schriftliche oder elektronische Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2. Vertragsgegenstand
Noctaire entwickelt und vertreibt CE-zertifizierte Parfümsprühautomaten für den Einsatz an gewerblichen Standorten, insbesondere in Gastronomie, Nightlife, Hotellerie, Eventflächen und vergleichbaren Umgebungen. Je nach individueller Vereinbarung kann der Vertragsgegenstand Kauf, Miete, Aufstellung, Vertrieb, Service, Befüllung, Wartung, Standortkooperation oder eine Kombination dieser Leistungen sein.
Die Website dient der Markeninformation, Vertragsanbahnung und Kontaktaufnahme. Sie stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Technische Darstellungen, Produktabbildungen, ROI-Beispiele und wirtschaftliche Modellrechnungen sind unverbindliche Orientierungshilfen, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Noctaire ein individuelles Angebot erstellt und der Kunde oder Partner dieses Angebot annimmt oder wenn beide Parteien eine gesonderte Vereinbarung schließen. Mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von Noctaire schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.
Noctaire ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Standort, ein Vertriebskanal oder eine geplante Nutzung nicht zur Markenpositionierung, zu technischen Anforderungen oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen passt.
4. Preise, Pay-per-Spray und Beteiligungsmodelle
Preise, Vergütungen, Provisionsmodelle, Standortbeteiligungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden individuell vereinbart. Die auf der Website genannten Beispielwerte, etwa ein Pay-per-Spray-Beispielpreis von 2,00 € pro Sprühung, dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich.
Vertriebspartner und Standortbetreiber können Endkundenpreise nur im Rahmen der jeweiligen individuellen Vereinbarung und unter Beachtung geltenden Rechts festlegen. Öffentliche Angaben auf der Website begründen keinen Anspruch auf bestimmte Margen, Beteiligungen, Umsätze oder Standortkonditionen.
5. Pflichten von Kunden, Standortbetreibern und Vertriebspartnern
Kunden, Standortbetreiber und Vertriebspartner stellen sicher, dass der Einsatz der Automaten am jeweiligen Standort rechtlich, technisch und organisatorisch zulässig ist. Dazu gehören insbesondere geeignete Stellflächen, Stromversorgung, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Einhaltung von Hausordnungen, Sicherheitsanforderungen, jugendschutzrechtlichen Vorgaben, gewerblichen Vorgaben und sonstigen behördlichen Anforderungen, soweit diese einschlägig sind.
Partner dürfen Marke, Logo, Bildmaterial, Produktdarstellungen und Werbeaussagen von Noctaire nur im vereinbarten Umfang verwenden. Änderungen an Automaten, Duftsystemen, Software, Zahlungsfunktionen oder Sicherheitsmerkmalen sind ohne vorherige Zustimmung von Noctaire nicht zulässig.
6. Lieferung, Installation und Betrieb
Liefer-, Installations- und Inbetriebnahmetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, ungeeigneter Standortbedingungen, höherer Gewalt, Lieferkettenstörungen oder behördlicher Anforderungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der konkrete Umfang von Installation, Einweisung, Befüllung, Wartung, Störungsbehebung und Service richtet sich nach dem individuellen Vertrag. Soweit der Kunde oder Partner selbst für Betrieb oder Betreuung verantwortlich ist, hat er die Bedienungs-, Sicherheits- und Pflegehinweise einzuhalten.
7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von Noctaire, soweit ein Eigentumsübergang vertraglich vorgesehen ist. Bei Miet-, Aufstellungs- oder Beteiligungsmodellen verbleibt das Eigentum an Automaten, Systemen und sonstiger Hardware bei Noctaire oder dem jeweils vertraglich bestimmten Eigentümer.
An Marken, Designs, Produktbildern, technischen Unterlagen, Konzepten, Kalkulationen und sonstigen geschützten Inhalten erhält der Kunde oder Partner nur die Rechte, die ausdrücklich eingeräumt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Kooperation ist nicht gestattet.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen zu den im individuellen Angebot oder Vertrag festgelegten Bedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sind nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
9. Gewährleistung und Garantien
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig abweichend vereinbart. Eine Garantie besteht nur, wenn Noctaire diese ausdrücklich und schriftlich als Garantie bezeichnet. Normale Abnutzung, unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen, Fremdeingriffe oder nicht freigegebene Verbrauchsmaterialien begründen keine Gewährleistungsansprüche, soweit der Mangel darauf beruht.
10. Haftung
Noctaire haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Noctaire nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, Standortfrequenzen oder wirtschaftliche Erwartungen besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder individuell ausdrücklich zugesagt. Beispielkalkulationen und wirtschaftliche Orientierungswerte sind keine Umsatzgarantie.
11. Vertraulichkeit
Individuelle Konditionen, Beteiligungsmodelle, Margen, Standortlisten, Vertriebsstrategien, technische Unterlagen und sonstige nicht öffentlich bekannte Geschäftsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit die Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.
12. Datenschutz
Noctaire verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung sowie der jeweils geltenden Datenschutzgesetze. Kunden und Partner sind verantwortlich, eigene datenschutzrechtliche Pflichten am jeweiligen Standort einzuhalten, soweit sie selbst personenbezogene Daten verarbeiten.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit, ordentliche Kündigung, Mindestlaufzeiten und Rückgabepflichten richten sich nach dem individuellen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug, unzulässiger Markennutzung oder Gefährdung der Produktsicherheit vorliegen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit rechtlich zulässig. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit zulässig, München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
